Informationen zum Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 536/2014

Am 31. Januar 2022 löste die neue EU-Verordnung Nr. 536/2014 (engl. Clinical Trials Regulation, CTR), die bisher gültige EU-Richtlinie über klinische Studien (EG) Nr. 2001/20/EG ab. Das Ziel ist die EU weite Vereinheitlichung der Durchführung von klinischen Prüfungen sowie der Bewertungs- und Überwachungsverfahren. Diese harmonisierten gesetzlichen Anforderungen werden die klinische Forschung in Europa deutlich ändern.


Die folgende Abbildung mit den wichtigsten Veränderungen ab Gültigkeit der EU Verordnung Nr. 536/2014 hat das CTC North für Sie als Kurzüberblick zusammengestellt (Abb. 1):

 

 

 

Welche Auswirkungen hat die neue EU-Verordnung Nr. 536/2014?

Die neue EU-Verordnung Nr. 536/2014 muss in allen EU-Mitgliedsstaaten angewendet werden. Sie muss als Verordnung nicht in nationales Recht umgesetzt werden, es gibt aber eine nationale Begleitgesetzgebung (das 4. AMG-Änderungsgesetz). Daher werden klinische Prüfungen zukünftig in allen EU Ländern nach den gleichen Regeln durchgeführt. Zugleich wird die Genehmigung der klinischen Prüfungen damit harmonisiert.
Durch diese Änderungen soll die Durchführung klinischer Studien nach den höchsten Standards der Patient:innensicherheit gewährleistet werden. Insbesondere soll die Genehmigung von multinationalen klinischen Prüfungen durch ein einziges Antrags- und Zulassungsverfahren und eine Bewertung durch alle betroffenen Mitgliedstaaten über das EU Portal CTIS vereinfacht und beschleunigt werden – mehr zum CTIS finden Sie im nächsten Abschnitt. Die Genehmigung erfolgt weiterhin auf nationaler Ebene.

 

  • Die bisherige EU-Richtlinie über klinische Studien (EG) Nr. 2001/20/EG wird von der EU-Verordnung Nr. 536/2014 unmittelbar ersetzt.
  • Ab dem 31.01.22 gelten über einen Dreijahreszeitrum bis zum 31.01.25 Übergangsvorschriften für die Beantragung und Durchführung von klinischen Prüfungen:

    • Bis zum 31.01.23 können klinische Prüfungen auch weiter unter der Richtlinie Nr. 2001/20/EG eingereicht werden.
    • Ab dem 31.01.23 müssen alle neuen klinische Prüfungen gemäß der EU-Verordnung Nr. 536/2014 über das EU-Portal CTIS eingereicht werden.
    • Bis zum 31.01.2025 können bereits unter der Richtlinie Nr. 2001/20/EG gestartete klinische Prüfungen fortgeführt werden. Danach müssen sie gemäß der EU-Verordnung Nr. 536/2014 in das EU-Portal CTIS übertragen werden.

  • Die Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen am Menschen (GCP-V) ist seit dem 27.01.22 nicht mehr gültig. Wesentliche Regelungen dieser nationalen Verordnung sind jetzt in der EU-Verordnung Nr. 536/2014 enthalten. Falls klinische Prüfungen im Übergangszeitraum unter der Richtlinie Nr. 2001/20/EG eingereicht oder weitergeführt werden, gilt die GCP-V in der Fassung vom 26.01.2022 noch bis zum 31.01.2025.
  • Das Arzneimittelgesetz (AMG) wurde überarbeitet, damit es den Regelungen der EU-Verordnung Nr. 536/2014 entspricht. Bereiche in denen die Verordnung nationale Gestaltungsspielräume lies, wurden inhaltlich an die Prozesse in Deutschland angepasst. Zum Teil traten die Änderungen bereits im Dezember 2016 in Kraft (§§ 41a c). In weiten Teilen gelten die Änderungen aber erst seit dem Stichtag 27.01.2022 (§§ 40 ff.)

 

Neu ist auch das von der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) eingerichtete EU Portal „Clinical Trial Information System (CTIS)“. Das CTIS dient als zentrale Anlaufstelle, um das Einreichungs-, Bewertungs- und Überwachungsverfahren für klinische Prüfungen zu vereinheitlichen. Sponsoren können somit multinationale klinische Prüfungen mit einem einzigen Antrag einreichen – ein separater Antrag in jedem betroffenen Land ist nicht mehr erforderlich. Die Genehmigung erfolgt weiterhin auf nationaler Ebene. Es gibt eine zentrale Genehmigung für jeden Mitgliedstaat die durch die Bundesoberbehörde ausgestellt wird und die Stellungnahme durch die Ethik-Kommission enthält.

 

  • Die Kommunikation zwischen Sponsoren, Behörden, Ethik-Kommissionen und anderen Beteiligten findet in allen EU Mitgliedsstaaten künftig über das CTIS-Portal statt. Dieses gliedert sich in öffentlich nicht zugängliche Arbeitsbereiche für Sponsoren und Behörden sowie eine öffentlich zugängliche Webseite.
  • Jede klinische Prüfung wird mit einer individuellen EU-Prüfungsnummer (engl. EU trial No.) im CTIS gelistet.
  • Sämtliche zur Durchführung einer klinischen Prüfung benötigte Dokumente, wie u.a. das EU-Antragsformular und der Prüfplan bis hin zum Abschlussbericht und einer laienverständlichen Zusammenfassung, werden hier eingereicht und gespeichert.

 

Bisher wurden vor Studienstart zustimmende Bewertungen seitens der Ethik-Kommission und Genehmigungen seitens der Bundesoberbehörde benötigt. Dies wurde nun durch die Zusammenarbeit der Bundesoberbehörden und Ethik-Kommissionen vereinheitlicht:
Zukünftig wird es nur noch eine gemeinsame Genehmigung nach Validierung des Antragsdossiers durch die Bundesoberbehörde, bzw. der (bindenden) Stellungnahme der Ethik-Kommission dazu geben.


In der EU-Verordnung Nr. 536/2014 wurden unter anderen als neue Definitionen „Minimalinterventionelle klinische Prüfungen“ und die „Klinische Studie“ als Überbegriff für „Klinische Prüfungen“ und „Nichtinterventionelle Studien“ eingeführt.


Die EU-Verordnung Nr. 536/2014 gilt für alle klinischen Prüfungen, die in der EU durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind nichtinterventionelle Studien, also klinische Studien, die keine klinischen Prüfungen sind (Art. 2 Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 EU VO).

 

 

Überblick zum „Curricularen Fortbildungskonzept“

Das „Curriculare Fortbildungskonzept“ der Bundesärztekammer und dem Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen ist Teil der kontinuierlichen berufsbegleitenden Fortbildung für Ärzte (engl. Continuing Medical Education, CME). Medizinische und praktische Kenntnisse sollen zur Sicherung der medizinischen Qualität und Vorsorgesicherheit für Patient:innen führen. Das Fachwissen wird durch diese Fortbildungen auf den aktuellen Stand gebracht und erweitert. CME-Veranstaltungen sind ärztliche Fortbildungen, die von einer Landesärztekammer freigegeben wurden.


•    Das Konzept wurde erstmalig 2013 mit 16 Unterrichtseinheiten (UE) und einer Lernerfolgskontrolle veröffentlicht.
•    2016 erfolgte eine Aktualisierung. Es gliederte sich nun in einen Grundlagen- (8 UE) und Aufbaukurs (8 UE) sowie Auffrischungs- (4 UE) und Updatekurs.
•    2019 erfolgte eine weitere Aktualisierung zum Curricularen Fortbildungskonzept
•    Die bis April 2019 erlangte Erfahrung als Prüfer/Stellvertreter kann als Äquivalent zum Grundlagenkurs anerkannt werden.
•    Ein Aufbaukurs wird nicht benötigt, wenn Prüfer/Stellvertreter einen 16-stündigen Prüferkurs nach dem Curriculum von 2013 nachweisen können.
•    Curriculum für den Update-Kurs für Hauptprüfer/Prüfer* und ärztliche Mitglieder eines Prüfungsteams bei klinischen Prüfungen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) und der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 (4 UE)
•    Anfang 2021 und in 2022 wurden die Anforderungen an CME-Grund- und Aufbaukurse entsprechend dem Beschluss der Bundesärztekammer (BÄK) nochmals angepasst, um auch die Anforderungen der neuen EU-Verordnung Nr. 536/2014 widerzuspiegeln (LINK).

Sie haben weitere Fragen und/oder Schulungsbedarf zur EU Verordnung Nr. 536/2014?
•    Die folgenden Links führen Sie zu den aktuelle Empfehlungen und Hinweisen der BÄK zum Geltungsbeginn der neuen EU-Verordnung Nr. 536/2014.
•    Hier finden Sie aktuelle Hinweise des Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen (AKEK) zur neuen EU-Verordnung Nr. 536/2014.
•    Zum Thema „Curriculare Fortbildungen für Prüfer und Mitglieder eines Prüfungsteams/eine Prüfergruppe“ finden Sie hier Frequently Asked Questions (FAQs), die vom Vorstands der BÄK und der AKEK zur neuen EU-Verordnung Nr. 536/2014 verabschiedet wurden.
•    Zur Vorbereitung auf die Benutzung von CTIS wurden seitens der EMA digitale Schulungsmaterialien zur Verfügung gestellt: CTIS Schulungsmaterialen EMA.
•    Bei Schulungsbedarf für Grundlagen- und Aufbaukurse zum AMG sowie einem kombinierten MDR/MPDG Grundlagen- und Aufbauergänzungskurs wenden Sie sich gerne an unsere Trainingsabteilung unter fobiklinischeforschung@ctc-north.com.
Wenn Sie klinische Prüfungen nach den neuen EU-Vorgaben planen und durchführen wollen, benötigen Sie einen Updatekurs zur neuen EU-Verordnung Nr. 536/2014, der auch Teil unseres für Sie zusammengestellten Kursangebots ist (Abb. 2):

 

 

CTC NORTH GMBH

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